Jetzt mal Hand aufs Herz: Kaum einer wird zur Bergwanderung oder zum Radeln noch eine Extra-Digitalkamera mitschleifen. Smartphones sind mittlerweile mit derart guten Digitalkameras ausgestattet, dass dies auch überhaupt nicht nötig ist. Allerdings haben die Allrounder-Handys von heute auch ein Manko: Sie können maximal am Ende des Selfie-Sticks montiert werden, um die Perspektive zu wechseln. Mit einer fliegenden Kamera kann das Alpenpanorama allerdings aus einer ganz anderen Perspektive eingefangen werden.
Im Fachjargon werden die fliegenden Kameras als Drohne bezeichnet und sehen ein wenig so aus, als kämen sie von einem anderen Stern. Dahinter verbirgt sich allerdings pure Technik wie beispielsweise bei der Mini Drohne Yuneec Breeze und diese bringt allerhand Details mit, die gerade für Alpen-Touristen besonders praktisch sind.
Mit 385 Gramm Eigengewicht und einem Durchmesser von 24 Zentimetern ist die Selfie-Drohne so konzipiert, dass sie so gut wie in jedes Gepäckstück passt. Eine extra Steuerung ist nicht mehr nötig, denn Livebild-Übertragung und Steuerung sind direkt im Smartphone integriert.
Die 4K-UHD-Kamera sorgt für Videos in 4K-Qualität und Bilder mit 13 Megapixeln. Der Live-View wird in 720 HD aufgezeichnet.
Das Gerät ist ausgestattet mit einer ganzen Reihe an Flug-, Film- und Fotografier-Modi, die für Urlaubserinnerungen der Extraklasse sorgen. Im sogenannten "Pilot Modus" lässt sich das Gerät via Smartphone steuern. Im Selfie-Modus werden via Schieberegler Höhe und Distanz festgelegt. Der Orbit-Modus lässt das Gerät automatisch Kreise ziehen. Im Journey-Modus nimmt die Drohne einen selbst in den Fokus – fliegt davon und wieder zurück. Wer sich selbst und den beschwerlichen Wanderweg verfolgen möchte, der nutzt den Follow-Me-Modus.
Da der Drohnenflug nicht unumstritten ist, kursiert eine Vielzahl an Informationen rund ums Thema: „Was ist beim Drohnenflug eigentlich erlaubt?“ Die neueste Variante der Drohnen-Verordnung ist am 7. April 2017 in Kraft getreten. Einige Regelungen gelten heute schon. Andere, die sich beispielsweise mit dem Thema Kennzeichnungspflicht befassen, werden ab Oktober 2017 gültig.
Grundsätzlich gelten diese Drohnen-Regelungen, die grafisch auch in der Informationsschrift des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgearbeitet wurden.
Wer sich mit der Drohne im Gepäck aufmachen möchte zur Alpenwanderung oder zu einer Bike-Tour, sollte sich mit dem technischen Gerät bereits zuhause und vor dem Start vertraut gemacht haben. Für die Übungs-Session im Drohnenflug gilt: Der Start und die Landung ist die wichtigsten Momente und gleichzeitig die kritischsten. Drohnen-Experten raten dazu, einen Start- und Landeplatz zu markieren und diese Übung durchzuführen: Abheben – auf 50 Zentimeter Flughöhe steigen – Position halten – sauber landen.
Anschließend werden Beschleunigung und Seitenbewegungen eingeübt. Das passiert nach demselben Übungsmuster wie bei Start und Landung: Abheben - auf 50 Zentimeter Flughöhe steigen – zwei bis drei Meter nach vorne fliegen – Position halten – zurückfliegen – sauber landen. Wer das Vorwärts- und Rückwärtsfliegen beherrscht, kann sich mit dem Seitenflug nach links und rechts auseinandersetzen. Zum nächsten Flugmanöver gehört das Drehen um die eigene Achse. Und so funktioniert die dazugehörige Übung: Abheben – auf 50 Zentimeter Flughöhe steigen – um 360 Grad drehen – sauber landen.
Erst wenn all diese Flugmanöver im Innenbereich funktioniert haben, ist es sinnvoll den Test auch im Freien zu wagen. Funktionieren auch hier alle Dreh- und Wendemanöver problemlos, sind die Alpenfreunde gut gerüstet für den Drohnen-Ausflug. Das Achental im Bayerischen Chiemgau, die Allerheiligen-Wasserfälle in Baden-Württemberg und viele weitere Naturspektakel warten geradezu darauf, aus der Lüfte inspiziert zu werden.