Hüttenregeln auf der Priener Hütte
Hüttenregeln auf der Priener Hütte © DAV/Hauke Bendt

Schrittweise Öffnung: Das muss man beim Hüttenwandern in den Alpen aktuell beachten

Viele Hütten öffnen, es gibt aber klare Regeln für den Besuch

Ende Mai, Anfang Juni öffnen viele DAV- und ÖAV-Berghütten für den Sommerbetrieb. Wer aber derzeit plant, in den nächsten Wochen eine Wander- oder Biketour in den Alpen zu unternehmen, sollte nicht nur den vielen Schnee in den höheren Lagen beachten, sondern auch die Regeln für den Hüttenbesuch.

Hüttenbesuche in Bayern: Das sind die Regeln

Seit dem 21. Mai sind in Bayern wieder Hüttenbesuche möglich. Grundsätzlich gilt, dass man nur gesund kommen sollte und nur mit einem gültigen Test, vollständig genesen oder geimpft Zutritt erhält. Man muss natürlich eine FFP2-Maske im Gepäck haben, ebenso ein eigenes Handtuch und einen eigenen Schlafsack. Schlafplätze müssen reserviert werden, in einem Zimmer nur Personen aus einem Hausstand schlafen.



Desweiteren hängt das Angebot an den aktuellen Inzidenzzahlen des Landkreises, in dem ihr eine Hütte besuchen möchtet.


Inzidenz über 100:
- Die Außengastronomie hat geschlossen – ein To-Go-Angebot ist aber möglich!


Inzidenz zwischen 50 und 100:
- Beim Hüttenpersonal ist ein negatives Testergebnis vorzuweisen. Folgende Tests sind zugelassen: negativer PCR-Test (Gültigkeit: 24h), negativer POC-Antigentest (Gültigkeit: 24h) - Ausnahme: Geimpfte (15 Tage nach Zweitimpfung) mit Nachweis (zum Beispiel Impfpass) und Genesene (max. 6 Monate) mit Nachweis der vorherigen Infektion sowie Kinder unter 6 Jahren.
- Platzierung am Tisch – ohne Einhaltung vom Mindestabstand: max. 5 Personen bestehend aus Personen eines Hausstands und ein weiterer Hausstand zzgl. zugehöriger Kinder unter 14 Jahren. Geimpfte und Genesene müssen sich nicht an die derzeitig geltenden Kontaktbeschränkungen halten und dürfen ebenfalls ohne Einhaltung des Mindestabstands am Tisch sitzen


Inzidenz zwischen 35 und 50:
- Corona-Testpflicht aufgehoben.
- Platzierung am Tisch: siehe oben.


Inzidenz unter 35:
- Corona-Testpflicht aufgehoben.
- Platzierung am Tisch - ohne Einhaltung vom Mindestabstand: max. 10 Personen bestehend aus Personen eines Hausstands und zwei weiterer Hausstände zzgl. zugehöriger Kinder unter 14 Jahren. Geimpfte und Genesene müssen sich nicht an die derzeitig geltenden Kontaktbeschränkungen halten und dürfen ebenfalls ohne Einhaltung des Mindestabstands am Tisch sitzen.


Folgende Regeln gelten unabhängig vom Inzidenzwert:
- Grundsätzlich gelten die gleichen Vorgaben zum Händewaschen, Abstand und Kontaktbeschränkungen wie im Tal!
- Registrierungspflicht: vollständiger Name, Telefonnummer, Emailadresse oder Anschrift sowie Dauer des Aufenthalts müssen angegeben werden.
- FFP2- Maskenpflicht, ausser beim Essen und Trinken am Tisch. Ausnahme: Kinder & Jugendliche unter 14 Jahren müssen einen MNS- Schutz tragen und Kinder unter 6 Jahren keine Maske.
- Der Mindestabstand beträgt 1,5 Meter – in allen Bereichen: am Tisch, beim Aufstehen und Hinsetzen, auf den Wegen, der Toilette und auch im Wartebereich.
- Die gekennzeichneten Laufwege und Sitzflächen sind für jeden Gast bindend. Dies gilt auch für die Anweisungen des Personals.
- Auf Wartezeiten einstellen: Viele Hütten müssen durch die Abstandsregelungen ihre Sitzkapazitäten stark reduzieren. Gerade bei beliebten Hütten kann es an schönen Wochenendtagen zu langen Wartezeiten kommen.

Auf den Berghütten gibt es im Corona-Sommer 2021 klare Regeln zu beachten
Auf den Berghütten gibt es im Corona-Sommer 2021 klare Regeln zu beachten © DAV/Hauke Bendt

Hüttenbesuche in Österreich: Das sind die Regeln

Grundsätzlich gelten in Österreich ähnliche Regeln wie in Bayern. Bis zur Umsetzung der nächsten Öffnungsschritte, die in Österreich am 10. Juni und am 2. Juli erfolgen sollen, gibt es zunächst folgende Grundregeln:


- Besuche der Hütten nur gesund und mit gültigem Zutrittstest bzw. mit Nachweis der Testausnahme!
- Bringe deine eigene FFP2-Maske und dein eigenes Handtuch mit!
- Reserviere deinen Übernachtungsplatz – ohne Reservierung kein Schlafplatz!
- Nächtigung nur mit eigenem Schlafsack und Polsterbezug möglich (leichter Daunen- oder Sommerschlafsack – kein Hüttenschlafsack)!
- Nimm´ für Mehrtagestouren oder längere Aufenthalte Selbsttests mit!
- Bei Selbstversorgerhütten informiere dich im Vorfeld über die Nutzungsbedingungen - auch hier gilt die Reservierungspflicht!


Für die Gastronomie auf den Hütten gilt:
- Alle Gäste benötigen einen gültigen negativen Zutrittstest bzw. den Nachweis der Testausnahme.
- Besuchergruppe indoor max. 4 Personen zzgl. max. 6 Minderjährigen aus versch. Haushalten oder Personen aus dem gleichen Haushalt. (ab 10. Juni: indoor max. 8 Personen + Kinder)
- Besuchergruppe im Freien max. 10 Personen zzgl. max. 10 Minderjährige aus versch. Haushalten oder Personen aus dem gleichen Haushalt. (ab 10. Juni: outdoor 16 Personen + Kinder)
- Sperrstunde 22 Uhr (ab 10. Juni: 24 Uhr)
- FFP2-Maskenpflicht für Gäste, außer am Tisch
- Personen einer Gästegruppe mit Nächtigung dürfen gemeinsam an einem Tisch ohne Mindestabstand untergebracht werden.
- Registrierungspflicht der Gäste ab einem Aufenthalt von mehr als 15 min. – indoor und outdoor!


Allgemein gilt in Österreich die 3G-Regel: Zutritt darf nur Personen gewährt werden, die getestet, geimpft oder genesen sind.


Für weitere Informationen zu den Regelungen auf den DAV- und ÖAV-Hütten besucht bitte die Internetseiten www.alpenverein.de oder www.alpenverein.at.

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