Stand: 20. Oktober 2022, 08:00 Uhr
In immer weniger Bereichen gibt es Einschränkungen aufgrund von Corona-Regeln - das gilt auch in den Urlaubsländern. Wir geben einen Überblick über die aktuelle Situation und wo noch welche Regelungen gelten.
In Österreich gibt es nur noch wenige Corona-Maßnahmen zu beachten, so gilt die FFP2-Maskenpflicht seit 1. Juni 2022 nur noch in vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäuser, Arztpraxen und Pflegeheime. Wien hat allerdings verschärfte Regelungen erlassen, hier muss auch in Apotheken und in allen Massenbeförderungsmitteln weiter Maske getragen werden.
Zugangsbeschränkungen mit 3G gibt es nur noch in Gesundheitseinrichtungen wie Alten- und Pflegeheime und Krankenhäusern. Seit dem 16. Mai 2022 braucht man keinen Corona-Nachweis mehr zur Einreise nach Österreich: Vorher war ein 3G-Nachweis nötig, nun gibt es keinerlei Nachweis-, Quarantäne- oder Registrierungspflicht bei der Einreise mehr. Dies würde nur für Länder mit sehr hohem epidemiologischen Risiko gelten, diese gibt es jedoch aktuell nicht.
Die Impflicht in Österreich ist ausgesetzt, seit dem 15. März drohen keine Strafen mehr für nicht-immunisierte Personen.
Ausführliche Infos zu Reisen nach Österreich findet man auf der Internetseite vom Auswärtigen Amt.
In Deutschland gibt es aktuell kaum Einschränkungen. Lediglich im ÖPNV gilt noch eine Maskenpflicht - in Fernverkehrszügen muss man eine FFP2-Maske tragen, im Nahverkehr gelten je nach Bundesland verschiedene Regeln. Auch in Pflege- und Krankeneinrichtungen gilt Masken- und Testpflicht, auch in Arztpraxen ist dies der Fall. Zuständig sind jedoch für die einzelnen Regelungen die Länder und teilweise auch Kommunen z.B. im Fall von Besuchsverboten in Krankenhäusern bei steigenden Infektionszahlen.
Das Auswärtige Amt informiert hier im Detail wo in Deutschland welche Bestimmungen gelten und was Rückkehrer nach Deutschland beachten müssen.
Bereits im April 2022 beendete der Bundesrat die besondere Pandemie-Lage. Damit endet die Maskenpflicht auch in den verbliebenen Bereichen Öffentlicher Verkehr und im Gesundheitswesen, außerdem gibt es keine Isolationspflicht mehr für Infizierte. Infizierte mit Symptomen sollen jedoch zuhause bleiben.
Weitere Details gibt es auf der Website des Schweizer Bundesamts für Gesundheit.
In Italien gelten gelockerte Regelungen: Der sogenannte "Grüne Pass", der als Nachweis einer Impfung oder einer Genesung gilt bzw. einen aktuellen Test benötigt man nur noch bei Besuch von Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen. Auch die Maskenpflicht, die bisher noch im Öffentlichen Verkehr galt, wurde vorübergehend ausgesetzt.
Seit dem 1. Juni 2022 gibt es zudem keine Corona-Einreiseregeln mehr: Wer nach Italien einreist, braucht nicht mehr nachzuweisen, dass er geimpft, genesen oder aktuell getestet ist.
Das Auswärtige Amt informiert auf seiner Internetseite detailliert über alle Reglungen zum Italienurlaub.
Wer aus Deutschland nach Frankreich einreisen will, braucht seit dem 1. August 2022 keinen 3G-Nachweis mehr, da dort der gesundheitspolitische Notstand endete.
Eine Maskenpflicht gibt es nicht mehr, seit dem 16. Mai 2022 muss auch keine Maske mehr im öffentlichen Verkehr wie in Zügen getragen werden, es wird jedoch weiterhin empfohlen.
Detaillierte Informationen zum Urlaub in Frankreich finden Reisende auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.
Alle Angaben ohne Gewähr.