Planung des Alpenurlaubs in Zeiten von Corona
Stand: 16. Mai 2022, 08:00 Uhr
Wie ist die aktuelle Situation in den Alpenländern?
In immer weniger Bereichen gibt es Einschränkungen aufgrund von Corona-Regeln - das gilt auch in den Urlaubsländern. Wir geben einen Überblick über die aktuelle Situation und wo noch welche Regelungen gelten.
Österreich: Keine Corona-Einreiseregeln mehr
In Österreich gibt es nur noch wenige Corona-Maßnahmen zu beachten, so gilt die FFP2-Maskenpflicht nur noch im Öffentlichen Verkehr, in Kranken- und Pflegeeinrichtungen und in Geschäften des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken und in Banken.
Zugangsbeschränkungen mit 3G gibt es nur noch in Gesundheitseinrichtungen wie Alten- und Pflegeheime und Krankenhäusern. Seit dem 16. Mai 2022 braucht man keinen Corona-Nachweis mehr zur Einreise nach Österreich: Vorher war ein 3G-Nachweis nötig, nun gibt es keinerlei Nachweis-, Quarantäne- oder Registrierungspflicht bei der Einreise mehr. Dies würde nur für Länder mit sehr hohem epidemiologischen Risiko gelten, diese gibt es jedoch aktuell nicht.
Die Impflicht in Österreich wird ausgesetzt, ab dem 15. März drohen keine Strafen mehr für nicht-immunisierte Personen. In drei Monaten soll erneut über die Impflicht entschieden werden.
Ausführliche Infos zu Reisen nach Österreich findet man auf der Internetseite vom Auswärtigen Amt.

Deutschland: Die meisten Corona-Regeln enden
Zum 3. April 2022 endeten in Deutschland viele Corona-Regeln: Seitdem gilt die Maskenpflicht nur noch in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen und im Öffentlichen Verkehr, auch Zugangsregeln wie 2G oder 3G entfallen. Geschäfte oder Institutionen haben aber die Möglichkeit, über das Hausrecht eigene Regeln zur Maskenpflicht zu vergeben.
Ausnahmen gibt es für Regionen oder Bundesländer, die sich zum Hotspot erklären: Dort gelten strengere Regeln wie die Maskenpflicht im Inneren weiter. Am besten informiert man sich vor Reiseantritt genau, ob es am Ziel abweichende Bestimmungen gibt.
Das Auswärtige Amt informiert hier im Detail wo in Deutschland welche Bestimmungen gelten und was Rückkehrer nach Deutschland beachten müssen.
Die Schweiz hebt fast alle Schutzmaßnahmen auf
Mit dem 1. April 2022 beendete der Bundesrat die besondere Pandemie-Lage. Damit endet die Maskenpflicht auch in den verbliebenen Bereichen Öffentlicher Verkehr und im Gesundheitswesen, außerdem gibt es keine Isolationspflicht mehr für Infizierte. Infizierte mit Symptomen sollen jedoch zuhause bleiben.
Weitere Details gibt es auf der Website des Schweizer Bundesamts für Gesundheit.
Italien lockert Regelungen
Zum 1. Mai 2022 gelten in Italien gelockerte Regelungen: Der sogenannte "Grüne Pass", der als Nachweis einer Impfung oder einer Genesung gilt bzw. einen aktuellen Test benötigt man nur noch bei Besuch von Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen. Auch die Maskenpflicht gilt in weniger Bereichen: Im Öffentlichen Verkehr, in Schulen, in Gesundheitseinrichtungen, in Kinos und Theatern und bei Indoor-Sport müssen weiter Masken getragen werden, in Bars und Restaurants ist dagegen keine Maske mehr notwendig.
Zur Einreise aus einem EU-Land ist ein 3G-Nachweis nötig, dabei reicht auch ein Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Das Auswärtige Amt informiert auf seiner Internetseite detailliert über alle Reglungen zum Italienurlaub.
Frankreich: 3G nur noch für die Einreise
Wer aus Deutschland nach Frankreich einreisen will, für den gilt die 3G-Regel: Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht einen aktuellen negativen Test. Seit dem 15. Februar brauchen Personen ab 18 Jahren eine Booster-Impfung, wenn die letzte Impfung vier Monate oder länger her ist, um als vollständig geimpft zu gelten.
Eine Maskenpflicht gibt es nicht mehr, seit dem 16. Mai 2022 muss auch keine Maske mehr im öffentlichen Verkehr wie in Zügen getragen werden, es wird jedoch weiterhin empfohlen. Auch die Zugangsbeschränkungen entfallen in weiten Teilen, einen Nachweis über den Impf-, Genesenen- oder Teststatus braucht man nur noch für Altenheime, Gesundheitseinrichtungen und ähnlichen Institutionen.
Detaillierte Informationen zum Urlaub in Frankreich finden Reisende auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.
Alle Angaben ohne Gewähr.